26. Sep 2022

Politik leistet entscheidenden Beitrag zur Existenzsicherung der mittelständischen Brauwirtschaft

„Alte Biersteuermengenstaffel“ wird dauerhaft wiederhergestellt

Limburg, 26.09.2022: Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 22.09.2022 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen. Damit wird die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltende „alte Biersteuermengenstaffel“ nun dauerhaft, also über den 31.12.2022 hinaus, wiederhergestellt und einer fast zwei Jahrzehnte langen Forderung des Verbandes Private Brauereien entsprochen.

„Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung“, kommentiert Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland e.V., die Entscheidung.

Bereits im Mai 2022 hatte sich der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden erheblichen Belastungen der mittelständischen Brauwirtschaft die bis zum 31.12.2022 vorgenommene zeitweise Wiederherstellung der „alten Biersteuermengenstaffel“ zu entfristen und damit die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltenden ermäßigten Biersteuersätze unbefristet weiter bzw. wieder gelten zu lassen. Der Bundesrat hob in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, mit diesem Schritt könne auch die im Jahr 2003 vorgenommene überproportionale Anhebung der Steuersätze im Bereich der Biersteuermengenstaffel korrigiert werden.

Die ermäßigten Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen.

„Mit der Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ erkennt die Politik nicht nur die existenzgefährdende Situation an, in der sich die mittelständische Brauwirtschaft nach zwei Jahren Corona-Pandemie und während der derzeitigen Energiekrise befindet. Kleine und mittlere Brauereien sind mit dieser Entscheidung auch als regionale Arbeitgeber und Kulturbotschafter wieder mehr in den Fokus der Politik gerückt“, freut sich Roland Demleitner.

Der Verband Private Brauereien dankt Bundestag und Bundesrat ausdrücklich für diesen wichtigen und notwendigen Schritt, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung der mittelständischen Brauwirtschaft in schwieriger Zeit erreicht wird.

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