Interessen

Rohstoffe

Mitarbeit in Fachgremien

Im Rohstoffbereich engagiert sich der Verband Private Brauereien als Mitglied in der Braugersten-Gemeinschaft sowie der Gesellschaft für Hopfenforschung. In diesen beiden Fachgremien werden neue Entwicklungen in Zucht, Anbau, Verarbeitbarkeit und Einsatzmöglichkeiten von Braugerste und Hopfen in der Brauwirtschaft beurteilt.

Heimische Rohstoffversorgung

Gerste
Hopfen

Ein zentraler Punkt ist dabei die Förderung von regionalem Anbau von Braugerste und Hopfen. Die mittelständische Brauwirtschaft ist fest in regionale Wirtschaftsstrukturen eingebunden und bekennt sich zu deren Erhalt und Förderung. Dies schließt den Bezug von Braurohstoffen wie Braugerste, Brauweizen oder anderer Getreide sowie Hopfen aus heimischer Produktion ein.

Die Versorgung aus der heimischen Landwirtschaft gestaltet sich aber zunehmend schwieriger. Landwirte bauen vermehrt bevorzugt auch für die Energieerzeugung verwendbare Pflanzen wie Mais an.

Für den Verband Private Brauereien ist daher ein Umdenken in der Agrarpolitik nötig. Die Versorgung der Lebensmittelwirtschaft mit heimischen Rohstoffen, so auch der Brauwirtschaft mit Braugerste und Brauweizen, muss besser gefördert und sichergestellt werden.

Die Corona-Pandemie und weitere globale Krisen haben gezeigt, wie anfällig die internationalen Versorgungswege sind. Durch die Unterbrechung von internationalen Lieferketten wurde deutlich, wie wichtig ein Grundfundament heimischer Rohstoffversorgung ist.

Fachlicher Austausch

Gemeinsam mit der HVG Spalt und dem Bayerischen Brauerbund veranstaltet der Verband Private Brauereien alljährlich den Rohstofftag in Spalt. Im Zentrum dieser Veranstaltung steht der fachliche Austausch unter den Branchenmitglieder in Sachen Braurohstoffe. Der
Rohstofftag in Spalt findet zeitnah nach der Getreide- und Hopfenernte statt und bietet die aktuellsten Informationen zu regionalen, nationalen und globalen Erntemengen und Marktsituationen sowie die ersten Ergebnisse aus Versuchen zur Qualität von Gerste und Malz aus der aktuellen Ernte.

Biersteuermengenstaffel

Bier und Biermischgetränke unterliegen in Form der Biersteuer und dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % einer doppelten Besteuerung. Das deutsche Biersteuerrecht wendet dabei seit mehr als 100 Jahren differenzierte Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien einerseits und Großbrauereien bzw. Braukonzerne andererseits an. Seit 1989 sind diese als „Biersteuermengenstaffel“ auch gesetzlich verankert. Danach gelten für kleine, unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von bis 200.000 Hektolitern ermäßigte Biersteuersätze; ab einer Gesamtjahreserzeugung von 200.000 Hektolitern gilt der Regelsteuersatz. Dieses steuerpolitische Instrument dient dem teilweisen Ausgleich produktionsbedingter Wettbewerbsnachteile kleiner Brauereien und damit dem Erhalt einer mittelständischen Brauereistruktur.

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurden diese ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien erheblich gekürzt, was zu einer Steuermehrbelastung für die betroffenen Unternehmen geführt hat. Im Zuge der Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Braubranche hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2021 beschlossen, die ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien in der Fassung vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wiederherzustellen und damit die damalige Biersteuererhöhung, die ausschließlich die mittelständische Brauwirtschaft betroffen hat, rückgängig gemacht. 

Interessensvertretung

Politische Arbeit

Der Verband Private Brauereien Deutschland zusammen mit seinen Regionalverbänden sucht als Interessenvertretung der mittelständischen Brauwirtschaft regelmäßig das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern - von der kommunalen Ebene über die Landesebene bis hin zur Bundes- und Europa-Politik. Zudem wirken die Verbandsvertreter aktiv bei der Gestaltung von Gesetzesvorlagen mit. 

Wirtschaftshilfen

Weiterhin setzt sich der Verband intensiv für Wirtschaftshilfen jeglicher Art für Brauereien und Braugasthöfe ein. Dies wurde besonders während der Corona-Krise deutlich. So konnte durch die Erstattung von zurückgenommenen Fassbier, den November-/Dezemberhilfen für Braugasthöfe sowie weiteren Hilfsmaßnahmen für Erleichterung bei den Mitgliedsbrauereien gesorgt werden.

Reinheitsgebot

Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 ist heute in §9 des sogenannten Vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993 verankert. Die Privaten Brauereien setzen sich für den Erhalt dieser Lebensmittelvorschrift ein. Das Reinheitsgebot hat einen enorm hohen Bekanntheitsgrad in Deutschland und erzeugt beim Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit. Vier Rohstoffe sowie ein nachvollziehbarer Produktionsprozess sorgen für die notwendige Transparenz und den weltweit guten Ruf des bayerischen Bieres.

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