Im Rohstoffbereich engagiert sich der Verband Private Brauereien als Mitglied in der Braugersten-Gemeinschaft sowie der Gesellschaft für Hopfenforschung. In diesen beiden Fachgremien werden neue Entwicklungen in Zucht, Anbau, Verarbeitbarkeit und Einsatzmöglichkeiten von Braugerste und Hopfen in der Brauwirtschaft beurteilt.
Ein zentraler Punkt ist dabei die Förderung von regionalem Anbau von Braugerste und Hopfen. Die
mittelständische Brauwirtschaft ist fest in regionale
Wirtschaftsstrukturen eingebunden und bekennt sich zu deren Erhalt und
Förderung. Dies schließt den Bezug von Braurohstoffen wie Braugerste,
Brauweizen oder anderer Getreide sowie Hopfen aus heimischer Produktion
ein.
Die Versorgung aus der heimischen Landwirtschaft gestaltet sich aber zunehmend schwieriger. Landwirte bauen vermehrt bevorzugt auch für die Energieerzeugung verwendbare Pflanzen wie Mais an, was nicht zuletzt auf entsprechende staatliche Fördermaßnahmen zurückzuführen ist.
Für den Verband Private Brauereien ist daher ein Umdenken in der Agrarpolitik nötig. Landwirtschaftliche Flächen müssen wieder primär der nachhaltigen Erzeugung von Lebensmitteln dienen. Die Versorgung der Lebensmittelwirtschaft mit heimischen Rohstoffen, so auch der Brauwirtschaft mit Braugerste und Brauweizen, muss besser gefördert und sichergestellt werden.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie anfällig die internationalen Versorgungswege sind. Durch die Unterbrechung von internationalen Lieferketten wurde deutlicht, wie wichtig ein Grundfundament heimischer Rohstoffversorgung ist.
Gemeinsam mit der HVG Spalt und dem Bayerischen Brauerbund veranstaltet der Verband Private Brauereien alljährlich den Rohstofftag in Spalt. Im Zentrum dieser Veranstaltung steht der fachliche Austausch unter den Branchenmitglieder in Sachen Braurohstoffe. Der
Rohstofftag in Spalt findet zeitnah nach der Getreide- und Hopfenernte statt und bietet die aktuellsten Informationen zu regionalen, nationalen und globalen Erntemengen und Marktsituationen sowie die ersten Ergebnisse aus Versuchen zur Qualität von Gerste und Malz aus der aktuellen Ernte.
Das Mehrwegsystem in Deutschland ist weltweit einzigartig. Mehrweg-Bierflaschen können bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden. Viele unserer Mitgliedsbetriebe leben„Mehrweg“.
Ein zunehmendes Problem stellt jedoch die Individualisierung von Mehrwegflaschen dar. Diese Flaschen sorgen für erhöhten Sortierbedarf in den Brauereien. Aus diesem Grund unterstützt der Verband Private Brauereien zielgerichtete Initiativen der Branche zur Stärkung des Mehrwegsystems. Als zielführend betrachten die Privaten Brauereien das Konzept der Gesellschaft für Mehrweg-Management (GeMeMa). Ein Schulterschluss von Brauereien unterschiedlichster Größe hat sich zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Indvidualflaschen zu reduzieren und ein geregeltes Pool-System für Standard-Mehrwegflaschen in der Braubranche zu etablieren.
Die Privaten Brauereien sind Mitglied im Verband Pro Mehrweg, einem Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen der Getränkeindustrie, des Getränkefhandels, ihrer Zulieferindustrien, Umweltverbänden und Einzelpersonen. Er versteht sich als Plattform für alle, die zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des weltweit einzigartigen Mehrwegsystems in Deutschland beitragen.
Gemeinsam mit den Partnern der „Mehrweg-Allianz“ fordert Pro Mehrweg daher von der Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Einwegplastikflaschen und Dosen in Höhe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum bestehenden Pfand. Die Kennzeichnung von Getränkeverpackungen in der Nähe des Produktes sollte zudem verbessert werden, indem sie in Zukunft verpflichtend auch auf der Verpackung erfolgt.
Bier und Biermischgetränke unterliegen in Form der Biersteuer und dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % einer doppelten Besteuerung. Das deutsche Biersteuerrecht wendet dabei seit mehr als 100 Jahren differenzierte Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien einerseits und Großbrauereien bzw. Braukonzerne andererseits an. Seit 1989 sind diese als „Biersteuermengenstaffel“ auch gesetzlich verankert. Danach gelten für kleine, unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von bis 200.000 Hektolitern ermäßigte Biersteuersätze; ab einer Gesamtjahreserzeugung von 200.000 Hektolitern gilt der Regelsteuersatz. Dieses steuerpolitische Instrument dient dem teilweisen Ausgleich produktionsbedingter Wettbewerbsnachteile kleiner Brauereien und damit dem Erhalt einer mittelständischen Brauereistruktur.
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurden diese ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien erheblich gekürzt, was zu einer Steuermehrbelastung für die betroffenen Unternehmen geführt hat. Im Zuge der Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Braubranche hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2021 beschlossen, die ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien in der Fassung vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wiederherzustellen und damit die damalige Biersteuererhöhung, die ausschließlich die mittelständische Brauwirtschaft betroffen hat, rückgängig gemacht. Allerdings ist diese Maßnahme nur bis zum 31.12.2022 befristet.
Der Verband Private Brauereien Deutschland setzt sich für eine Entfristung der Anwendung der ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien in der jetzt geltenden Fassung des Biersteuergesetzes ein. Die ermäßigten Biersteuersätze in der Fassung sollen zum Ausgleich wettbewerbsbedingter Nachteile von kleineren Brauereien gegenüber größeren Brauereien dauerhaft fortgelten. Dies wäre ein wichtiger Schritt zum Strukturerhalt der mittelständischen Brauwirtschaft in Deutschland, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen ist und Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Regionen sichert.
Der Verband Private Brauereien Deutschland zusammen mit seinen Regionalverbänden sucht als Interessenvertretung der mittelständischen Brauwirtschaft regelmäßig das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern - von der kommunalen Ebene über die Landesebene bis hin zur Bundes- und Europa-Politik. Zudem wirken die Verbandsvertreter aktiv bei der Gestaltung von Gesetzesvorlagen mit.
Weiterhin setzt sich der Verband intensiv für Wirtschaftshilfen jeglicher Art für Brauereien und Braugasthöfe ein. Dies wurde besonders während der Corona-Krise deutlich. So konnte durch die Erstattung von zurückgenommenen Fassbier, den November-/Dezemberhilfen für Braugasthöfe sowie weiteren Hilfsmaßnahmen für Erleichterung bei den Mitgliedsbrauereien gesorgt werden.
Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 ist heute in §9 des sogenannten Vorläufigen
Biergesetzes vom 29. Juli 1993 verankert. Die Privaten Brauereien setzen sich für den Erhalt dieser Lebensmittelvorschrift ein. Das Reinheitsgebot hat einen enorm hohen Bekanntheitsgrad in
Deutschland und erzeugt beim Verbraucher ein hohes Maß an
Sicherheit. Vier Rohstoffe sowie ein nachvollziehbarer
Produktionsprozess sorgen für die notwendige Transparenz und den weltweit guten Ruf des bayerischen Bieres.